24. Oktober 2024
Selbstbestimmung am Lebensende umfasst rechtlich die Möglichkeit des assistierten Suizids, das ist durch das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 geklärt worden. Spätestens seit diesem Zeitpunkt findet in den verschiedenen Berufsgruppen, die kranke und sterbende Menschen begleiten, sowie auf der Ebene der Gesundheitseinrichtungen eine Auseinandersetzung statt, wie Begleitung und Fürsorge im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Lebensschutz konkret werden sollen. Forschungsprojekte begleiten diesen Prozess. Hier liegen erste Ergebnisse vor und einzelne Institutionen haben erste konkrete Praxisansätze für den Umgang mit Anfragen entwickelt.
Auf der Tagung werden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Seelsorge und Assistierter Suizid“ des ZfG vorgestellt und in Gegenüberstellung mit Ergebnissen aus weiteren Forschungsergebnissen und Praxisansätzen diskutiert. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie verschiedene ethische Ansprüche, etwa jede Person gleichermaßen zu begleiten, ethische Orientierung zu leisten oder eigene moralische Haltungen in diesem Prozess zueinander im Verhältnis stehen. Dazu laden wir Interessierte aus Theologie, Kirche, Seelsorge, Diakonie, Medizin, Pflege und Pflegewissenschaft, Hospiz- und Palliativarbeit, Ethikberatung, Suizidprävention und Verbandsarbeit herzlich ein.
Teilnahmegebühr:
85,00 €
Ort:
Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover