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Newsletter Nr. 02 / 2024

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Liebe Leser*innen, liebe Kolleg*innen, liebe Ethik-Interessierte,

die gute Nachricht zu Beginn: Nach dem Cyberangriff auf die IT der Landeskirche Hannovers sind wir wieder auf allen bekannten Wegen kontaktierbar und zuversichtlich, dass auch die letzten Hindernisse bei den Datenbanken bald überwunden sein werden. Wir bedanken uns für die Unterstützung in den letzten Monaten.

 

Im aktuellen newsletter haben wir eine Auswahl von Fragen aus den aktuellen Debatten auf den verschiedenen Ebenen von Entscheidung und Verantwortung für Sie zusammengestellt. In der Medizinethik wird häufig zwischen Mikro-, Meso- und Makroebene unterschieden. Darunter werden die Ebene individueller Handlungsentscheidungen z.B. bei der Therapiezielfindung, die Ebene der Institutionen wie Krankenhäuser und die gesellschaftliche Ebene insbesondere das Recht verstanden. Auf allen Ebenen werden zentrale Fragestellungen aufgeworfen und bearbeitet, die sich vielfach auch auf andere Ebenen auswirken. Aktuell ist viel in Bewegung und ein hoher Bedarf an Diskussion und Verständigung, zu dem wir hier ein paar Impulse geben wollen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und eine erholsame Urlaubszeit.

Es grüßt Sie im Namen des Zentrums für Gesundheitsethik

Ihre Julia Inthorn

Aktuelles

Initiativen zur Präventionsförderung

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Bild: von Pexels Pixabay (https://www.pexels.com/de-de/@pixabay/)

Durch die Überführung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufgaben (BzgA) in ein Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung soll Prävention in Zukunft weiter gestärkt werden. Hierzu kam kürzlich auch der Wissenschaftsrat auf einem Symposium unter der Überschrift „Prävention neu denken“ zusammen und betonte die Wichtigkeit von Prävention und die Chancen durch Digitalisierung. Das Potenzial präventiver Maßnahmen ist unbestritten und allgemein anerkannt. Erfolgreiche Prävention setzt jedoch eine hohe Gesundheitskompetenz auf Seiten der Bürger:innen voraus, die eng verbunden ist mit Faktoren wie Bildung oder auch finanziellen Ressourcen. Erfolgreiche Präventionsarbeit ist damit eng verbunden mit Fragen nach Gerechtigkeit.

 

Das ethische Stichwort

Prävention sexualisierter Gewalt

20240618 Bild Schutzkonzept Grafik Frau Inthorn

Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt werden gerade in kirchlichen Einrichtungen entwickelt oder sind bereits im Einsatz. Sowohl die Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum als auch die Empfehlungen auf Basis der ForuM-Studie machen deutlich, dass für gelingende Prävention ein Wandel auf vielen Ebenen notwendig ist. Strukturen müssen verändert werden, ein Kulturwandel ist notwendig und die Haltung von jedem und jeder einzelnen sind dabei relevant. Sprachfähig zu werden, um Dialog und Aufarbeitung zu ermöglichen, ist ein weiterer erster Schritt.

Aus unserer Forschung

Was ist Krankheit?

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Bild: Microsoft Copilot DALL-E und Otto Farke, Victoria Paul

In den letzten Jahren wurde in der theoretischen Debatte um Gesundheit und Krankheit das biomedizinische Verständnis von Krankheit um die subjektive Krankheitserfahrung, d.h. Fragen danach, ob sich Patient*innen krank oder gesund fühlen, erweitert. Dahinter steht der Gedanke, dass zu Krankheit sowohl die objektive Perspektive, d.h. die Diagnose als auch die subjektive Perspektive, d.h. wie sich die Patient*innen selber wahrnehmen, gehört. Beides muss nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Menschen mit chronischen Krankheiten können in Frage stellen, dass sie durch die Krankheit ihr Leben als leidvoll erfahren und sich selbst als nicht gesund erleben. Durch die Dauer und Unheilbarkeit sind chronische Krankheiten eine lebenslange Herausforderung für Patient*innen. Krankheit nicht ausschließlich leidvoll zu erfahren, sondern als Zustand, mit dem gelebt werden kann ist ein Lernprozess, der durch die medizinische Behandlung unterstützt wird. Innerhalb der Behandlung geht es darum, mit den Patient*innen daran zu arbeiten, trotz der Krankheit gut zu leben. Wenn das gelingt, können chronische Krankheiten als Zustände erlebt werden, in denen sich die subjektive Erfahrung des Gesundseins und des Krankseins abwechseln. Folglich stellen Krankheit und Gesundheit nicht länger Binaritäten dar, sondern ein Spektrum.

Zum Weiterdenken

Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen – update nötig?

20240617 Bild zum Weiterdenken
Bild: Quelle Ihttps://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ELSA-Konferenz/15639.php

Forschung mit humanen embryonalen Stammzelllinien unterliegt in Deutschland strengen Regelungen. Die Forschung wird zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Gleichzeitig verhindern die rechtlichen Rahmenbedingungen dann aber die Möglichkeit, dass auf Basis der Ergebnisse in Deutschland therapeutische Mittel hergestellt und für die Behandlung von Patient*innen eingesetzt werden. Wie in Zukunft Forschungsfreiheit, Embryonenschutz und Patientenwohl gegeneinander abgewogen werden sollen, damit befasste sich eine Konferenz in Berlin (Konferenzbericht).

Hintergrund

Schwangerschaftsabbruch, Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland neu regeln?

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Im Frühjahr dieses Jahres veröffentlichte die Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Bericht. Während die Impulse zur möglichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vergleichsweise viel diskutiert wurden, fanden die Aussagen zur Leihmutterschaft weniger Widerhall in der öffentlichen Diskussion. Zeitnahe Initiativen von Seiten des Parlaments werden aktuell nicht erwartet. Das eröffnet die Möglichkeit für einen länger angelegten Diskurs, das Einbeziehen verschiedener Perspektiven auch innerhalb kirchlicher Strukturen. Dabei ist anzunehmen, dass auch hier von sehr verschiedenen Standpunkten aus in die Diskussion gestartet wird. Welchen Beitrag können kirchliche Institutionen und Gremien hier zur gesellschaftlichen Debatte leisten? Was kann hilfreich sein? Die Möglichkeiten reichen von konsentierten Positionen zur Orientierung bis hin zur Darstellung gelingender Debatten in Vielfalt, in der die grundsätzliche Verschiedenheit von Positionen als Gesprächsanlass verstanden wird und verschiedene Formen der Sorge zunächst wertschätzend einander gegenübergestellt werden.

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Genauer nachgelesen: Die Empfehlungen zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs

Die Empfehlungen der Kommission zum Schwangerschaftsabbruch haben besondere Aufmerksamkeit gefunden und sollen darum auch hier näher beleuchtet werden: Die Kommission unterscheidet zwischen einer – nicht näher definierten – Frühphase der Schwangerschaft, einer mittleren Phase und einer Spätphase, die mit der extrauterinen Lebensfähigkeit des Fötus beginnt. In der Frühphase der Schwangerschaft sollte ein Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau aus Sicht der Kommission grundsätzlich erlaubt sein, in der Spätphase der Schwangerschaft dagegen nur, wenn eine Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar wäre (Indikationsregelung). Für die mittlere Phase der Schwangerschaft verzichtet die Kommission auf eine klare Empfehlung, sondern verweist auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

Die Kommission markiert damit Grenzen dessen, was sie für ethisch und verfassungsrechtlich zulässig hält. Zentrale Fragen wie die nach einer Beratungspflicht oder nach dem Zeitpunkt, ab dem Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr grundsätzlich erlaubt sein sollten, werden dagegen bewusst offengelassen. Damit hat die Kommission Spielräume für eine gesellschaftliche und politische Diskussion geschaffen, die in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland nur sehr zögerlich geführt worden ist.

Kurse und Tagungen

Ein Anmeldeformular für unsere Kurse und Tagungen finden Sie auf unserer Website

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Zentrum für Gesundheitsethik
an der Ev. Akademie Loccum

Knochenhauer Str. 33 30159
Hannover T: 0511 1241-496
E-Mail: zfg@evlka.de

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